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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der BEFIT.CLUB, Saalhofstrasse 15b, 5015 Erlinsbach, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Nutzung des Kursangebots. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.2 Der Abschluss von Mitgliedsverträgen erfolgt ausschliesslich zu den Konditionen dieser AGB in der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung. Für bestimmte Dienstleistungen bestehen besondere Bestimmungen. Die besonderen Bedingungen gehen den vorliegenden AGB vor, die in solchen Fällen ergänzend zur Anwendung kommen.

1.3 Die Firma BEFIT.CLUB behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die aktuellen AGB können auf der Website www.befit-club.ch abgerufen und ausgedruckt werden.

2. Mitgliedschaft

2.1 Die gültige Mitgliedschaft berechtigt den Kunden die Kursangebote gemäss den vereinbarten Leistungen während der abgemachten Trainingszeiten zu besuchen.

2.2 Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann vom Kunden nicht auf eine Drittperson übertragen werden. In Einzelfällen kann abweichend einer Übertragung der Mitgliedschaft zugestimmt werden. Das Mitglied hat hierfür einen schriftlichen Antrag zu stellen.

3. Angebot

3.1 BEFIT.CLUB behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlage jederzeit zu verändern.

3.2 BEFIT.CLUB behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Kursplanänderungen vorzunehmen.

3.3 BEFIT.CLUB behält sich vor, jederzeit Änderungen der Angebote und Preise vorzunehmen, insbesondere auch Angebote aus dem Leistungskatalog zu entfernen.

4. Öffnungszeiten

4.1 Die Kunden sind berechtigt, die Anlage während den regulären Trainingszeiten zu betreten und die Trainingskurse zu nutzen. An Feiertagen gelten spezielle Öffnungszeiten. Von diesen Regelungen ausgenommen sind Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung, Ferien etc., bei denen die Anlage geschlossen bleibt.

4.2 Der Kunde hat aufgrund von betriebsnotwendigen Schliessungen bzw. aufgrund einer Änderung der Angebots- oder Öffnungszeiten keinen Anspruch auf Rückvergütung für das im Voraus bezahlte Entgelt oder auf eine kostenlose Verlängerung der Mitgliedschaft.

4.3 Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung bleibt jederzeit vorenthalten.

4.4 Aus einer Betriebseinstellung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

5. Vertragsschluss

5.1 Das Angebot richtet sich nach dem bezahlten Tarif. Zusätzliche nicht im Tarif enthaltene, jedoch in der Anlage angebotene Dienstleistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen und daher separat zu buchen und zu bezahlen.

5.2 Alle unter einem Tarif angezeigten Leistungen gelten als Angebot. Der Abschluss von Mitgliedschaftsverträgen ist vor Ort möglich. Der telefonische Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages ist nicht möglich.

5.3 Bei Abschluss einer Mitgliedschaft in der Anlage ist der Kunde verpflichtet, zwecks Identitätsnachweis einen Ausweis vorzulegen. Akzeptiert wird ein amtlicher Ausweis mit Foto wie Identitätskarte, Fahrausweis oder Pass.

5.4 Verfall: Bei Abschluss ( Datum, an welchem die AGB unterzeichnet wurde) eines Personaltraining Abonnements sind die Trainings bis maximal einen Monat nach der vereinbarten Zeit zu erfolgen. Nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit von ein-, sechs, oder zwölf Monaten und unter der Einhaltung der Zusatzfrist von einem Monat, verfallen jegliche Trainings bedingungslos und ohne Wertgutschrift. Auch welche, die nicht abgehalten wurden. Ausgeschlossen sind alle aufgeführten Gründe unter dem Punkt 8.3.

5.5 Mit Unterschrift des Kunden kommt ein wirksamer Mitgliedschaftsvertrag zustande. Für minderjährige Kunden ist in jedem Fall die Unterschrift bzw. ein schriftlicher Nachweis mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

6. Zahlung

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, der BEFIT.CLUB für die Personaltrainings, während der vereinbarten Dauer unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots, ein Entgelt gemäss der Preisübersicht zu bezahlen. Andere angebotene Leistungen sind im Preis nicht inbegriffen und vom Kunden zusätzlich zu bezahlen. Unabhängig vom vereinbarten Zahlungsintervall ist jede Leistung von der BEFIT.CLUB per Vertragsabschluss zu bezahlen.

6.2 Die Zahlung für das ausgewählte Abonnement, ist jeweils zu Beginn der Vertragsdauer zu bezahlen. Der Betrag einer Ratenzahlung gemäss Preisübersicht im Falle eines Ratenzahlung Intervall ist vom Kunden jeweils zu Beginn einer jeden Zahlungsperiode während der Vertragsdauer zu bezahlen. Bei nicht pünktlicher Ratenzahlung, hält sich BEFIT.CLUB das Recht vor, die Zahlungsmodalität auf einmalige Zahlung zu wechseln.

7. Zahlungsverzug

7.1 Bezahlt der Kunde das geschuldete Entgelt nicht fristgerecht, wird er gemahnt (erste Zahlungserinnerung und erste Mahnung erfolgen kostenlos, für die zweite Mahnung werden 20 CHF in Rechnung gestellt). Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug und schuldet der Befit.Club Wunderlin einen Verzugszins in Höhe von 5% sowie eine Entschädigung für jeden weiteren Verzugsschaden (z.B. Inkassokosten).

7.2 BEFIT.CLUB behält sich im Fall des Zahlungsverzuges das Recht vor, dem Kunden den Zutritt in die Anlage und zu den Trainingskursen bis zur Begleichung des offenen Betrages zu sperren bzw. den Mitgliedschaftsvertrag fristlos zu kündigen.

8. Unterbruch, Time-Stopp

8.1 Für eine vollständige Unterbrechung des Leistungsangebots am Ort der Vertragsunterzeichnung, welche von BEFIT.CLUB verschuldet ist und die länger als eine Kalenderwoche dauert, verlängert sich die Vertragsdauer kostenlos um die Dauer der Angebotsunterbrechung. Ausgenommen sind Leistungsunterbrechungen aus den in Ziffer 4 aufgeführten Gründen.

8.3 Zeitgutschriften werden nur in folgenden Fällen gewährt: a) Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses unter Angabe des Anfangs- und Enddatums; b) Bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des Aufgebotes.

8.4 Die Anrechnung der Zeitgutschrift erfolgt am Ende der Erstlaufzeit des aktuellen Vertrages und nach vollständiger Begleichung aller Beiträge.

8.5 Eine geldwerte Auszahlung einer Zeitgutschrift ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zeitliche Rückerstattungen unter Beilage des ärztlichen Zeugnisses schriftlich bei BEFIT.CLUB beantragt werden müssen und mit der Rückerstattung eine Administrationspauschale in der Höhe von 50 CHF verrechnet wird.

8.7 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Im Verhinderungsfalle können Termine bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin unentgeltlich verschoben werden. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, wird die volle Stunde verrechnet. Davon ausgenommen sind alle Punkte unter 8.3.

9. Vertragsbeendigung

9.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag. Beim Personaltraining gibt es keine automatische Verlängerung.

9.2 Verstösst der Kunde gegen eine Bestimmung dieser AGB oder die Hausordnung ist BEFIT.CLUB berechtigt, die Mitgliedschaft mit dem dazugehörigen Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

10. Kostenloses Erstgespräch

Jeder Kunde ist berechtigt, ein kostenloses Erstgespräch auszumachen um die Firma BEFIT.CLUB Wunderlin kennenzulernen und mögliche Fragen zu klären.

11. Hausordnung

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Ein Exemplar der Hausordnung ist dem Kunden bei Vertragsabschluss ausgehändigt worden.

11.2 Kunden werden über allfällige Änderungen der Hausordnung in der Anlage jeweils informiert. Die aktuelle Version gilt mit dem Datum des Aushanges als integrierender Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

11.3 Verstösst der Kunde gegen die Hausordnung hält er sich nicht an die Weisungen des Personals, ist der BEFIT.CLUB berechtigt, nach vorgängig erfolgter Ermahnung, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und für ungültig zu erklären. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückforderung seines im Voraus bezahlten Mitgliedsbetrages. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch den Kunden ist ein Hausverbot oder eine sofortige Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages auch ohne Ermahnung möglich.

11.4 Bei Zuwiderhandlungen bleibt die Strafanzeige gegen den Kunden ausdrücklich vorbehalten.

12. Datenschutz

12.1 Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass BEFIT.CLUB historische und zukünftige Daten zu seiner Person (z.B. Anrede, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum etc.) sowie Daten zu seinen Aktivitäten (z. B. Informationen zur Benutzung der Angebote und Services von BEFIT.CLUB) erhebt, nutzt und bearbeitet. Die Daten werden zum Zweck der Erbringung der angefragten und Entwicklung besserer Dienstleistungen, zur Bereitstellung und zum Verkauf von Dienstleistungen und Waren, zur Identitäts- und Bonitätsprüfung, zum Risikomanagement, für die Analyse von Transaktions- und Verhaltensdaten und die Erstellung von Kundenprofilen sowie die Bearbeitung zu Marketingzwecken und interne Statistiken sowie zu Analysezwecken genutzt.

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, BEFIT.CLUB über jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innerhalb von 14 Tagen zu informieren.

12.4 BEFIT.CLUB behandelt sämtliche ihr gegenüber gemachten Angaben vertraulich und ausschliesslich zum Zweck der Abwicklung des vorliegenden Vertragsverhältnisses. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung und die darin umschriebene Bearbeitung seiner Personendaten gelesen und verstanden hat.

12.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich aus Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden kann. In den betreffenden Trainingsbereichen wird mittels Schildern auf die Kameras hingewiesen.

13. Haftung

13.1 Der Kunde nimmt sämtliche Angebote von BEFIT.CLUB, insbesondere die Trainingsanlage und Trainingsgeräte, auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr in Anspruch. Der Kunde ist für den Abschluss einer adäquaten Versicherung selbst verantwortlich.

13.2 BEFIT.CLUB schliesst – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für direkte und indirekte Schäden aus. Insbesondere haftet BEFIT.CLUB nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern. Der Kunde ist für den Abschluss einer adäquaten Versicherung selbst verantwortlich.

13.3 Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an der Trainingsanlage und den Trainingsgeräten und hat BEFIT.CLUB die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu ersetzen.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz BEFIT.CLUB. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Stand: September 2023, Version 1.5